1. Annahme

1.1. Aufträge sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in einem Auftrag vermerkt ist und der Verkäufer diesen Auftrag des Käufers schriftlich ausdrücklich bestätigt.

1.2. Die Auftragsbestätigung enthält vollständig und abschließend alle Bedingungen des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn sie im Auftragsschreiben oder einem sonstigen Schriftstück des Käufers genannt sind. Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn sich beide Parteien schriftlich darauf geeinigt haben.

1.3. Vom Verkäufer angenommene Aufträge können nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zurückgezogen werden. Alle damit verbundenen Kosten und Lasten trägt der Käufer.

2. Vertragsbedingungen

2.1. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, wird die Ware für Lieferungen in der Europäischen Union frachtfrei versichert (CIP) zur Baustelle verkauft.

2.2. Für die im vorstehenden Absatz nicht genannten Länder wird die Ware ab Werk Heist-op-den-Berg, Belgien, verkauft, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

3. Preise

3.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle, Gebühren, Kosten oder Lasten, die in Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, wie z.B. Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, Zollgebühren usw. Derartige Steuern, Zölle Gebühren, Kosten und Lasten werden vom Käufer getragen.

3.2. Im Falle von Aufträgen, die keine bestimmte Lieferzeit vorsehen, bleiben die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gültig, wenn die Bestellung zur Produktion freigegeben wird und Lieferung innerhalb von sechs (6) Monaten, gerechnet von Datum der Auftragsbestätigung, erfolgt. Wird die Bestellung nicht innerhalb von sechs (6) Monaten, gerechnet vom Datum der Auftragsbestätigung, zur Produktion freigegeben oder erfolgt die Lieferung - nach Freigabe - nicht innerhalb dieser Frist, so kann der Verkäufer seine Preise um 1% pro Monat, gerechnet ab dem Ablauf der genannten Sechs-Monatsfrist, erhöhen. Wird die Bestellung nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Auftragsbestätigung zur Fabrikation freigegeben oder erfolgt - nach Freigabe - die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, so kann der Verkäufer die Preise verrechnen, die zur Zeit der tatsächlichen Lieferung gültig sind.

4. Lieferung

4.1. Die vom Verkäufer genannten Lieferzeiten betreffen den Zeitpunkt, an welchem die Ware entweder, im Falle eines CIP Verkaufs, dem ersten Frachtführer oder, im Falle eines Verkaufs ab Werk, dem Frachtführer im Werk des Verkäufers übergeben wird. Die Lieferzeiten sind als andeutend zu betrachten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, zu einer bestimmten Zeit zu liefern, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.

4.2. Der Verkäufer hat Lieferverzögerungen nicht zu vertreten, sofern sie auf höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Krieg, Aufstand, Streik, Aussperrung, Epidemie, Überschwemmung, Feuer, Fabrikations- und Transportschwierigkeiten, ungenügender Versorgung mit Rohmaterial oder Energie usw. beruhen.

4.3. Nimmt der Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit nicht im Empfang, so bleibt seine Pflicht, zur vereinbarten Zeit Zahlung zu leisten, unberührt. Kosten und Gefahren der Lagerung der Waren trägt der Käufer.

5. Gefahrenübergang

Bei Lieferungen geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware entweder bei einem CIP-Verkauf zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem der Verkäufer die Ware dem ersten Frachtführer übergibt, oder auf den Frachtführer bei einem Verkauf ab Werk. Ansprüche des Käufers wegen Verlust oder Beschädigung der Ware oder wegen Verzögerung hat dieser dem Frachtführer gegenüber geltend zu machen. Soweit der Verkäufer Ansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend macht, tut er dies im Namen des Käufers, ohne sich insofern zu verpflichten.

6. Handelsbedingungen

Wird in dem Vertrag auf Handelsbedingungen Bezug genommen, so betrifft dies die Incoterms in der 2020 geltenden Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

7. Kontrolle

Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Ankunft zu kontrollieren und Abweichungen von ihrer vertraglich vorgesehenen Beschaffenheit unverzüglich schriftlich zu melden. Unterlässt der Käufer dies, so wird angenommen, dass er die Ware wie geliefert akzeptiert hat.

8. Gewährleistung

8.1. Jede Beschreibung von Waren in diesem Vertrag dient nur zum Identifizierung derselben und stellt nicht die Zusicherung einer Eigenschaft oder eine sonstige Garantie dar. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, technische und äußerliche Veränderungen der Ware zu ihrer Verbesserung vorzunehmen, ohne sich insoweit zu verpflichten. Mängel der gelieferten Waren einschließlich Abweichungen von der verträglich vorgesehenen Beschaffenheit gemäß Paragraph 7 begründen eine Haftung des Verkäufers ausschließlich nach diesem Paragraph. Niemand, insbesondere kein Händler oder Vertreter, ist berechtigt, diese Gewährleistung zu erweitern.

8.2. Die Gewährleistung der Waren beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Versand oder nach dem Zeitpunkt, zu dem Käufer mitgeteilt wurde, dass die Waren versandbereit sind.

8.3. Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung hinsichtlich der vom ihm gefertigten Ware erstreckt sich auf Reparaturen oder Ersatz mangelhafter Teile, nicht jedoch auf Personen- oder Sachschäden, verursacht infolge der Verwendung der Ware (Mangelfolgeschäden), bis zum gesetzlich zulässigen Höchstwert.

8.4. Der Käufer hat dem Verkäufer oder seinem Vertreter die reklamierten Mängel sofort nach Feststellung schriftlich zu melden und ausführlich zu beschreiben und entsprechende Schritte zu unternehmen, um weitere Schäden zu verhindern. Diese Gewährleistung umfasst nicht die Kosten für den Ausbau, den Versand oder die Neuinstallierung der Ausrüstung. Falls der Kunde darauf besteht, dass der Verkäufer einen Teil ohne Zustimmung ersetzt, wird dem Käufer die Arbeit zum gültigen Tarif von BAC in Rechnung gestellt. Der Käufer muss dem Verkäufer auf jeden Fall die Möglichkeit geben, den Mangel zu den normalen Arbeitszeiten zu beheben. Der Käufer muss den Zu- und Abgang zur installierten Ausrüstung sicher und ausreichend gewährleisten, um die normale Wartung und den Austausch beweglicher Teile zu erlauben. Die Kosten für die Bereitstellung des sicheren Zu- bzw. Abgangs sind nicht durch diese Gewährleistung gedeckt. Nach der Lieferung muss der Käufer die Waren kontrollieren und Mängel/Schäden (mittels CMR-Frachtbrief) schriftlich melden. Ansprüche müssen dem Verkäufer bei der Lieferung gestellt werden, andernfalls wird angenommen, dass alle Mängel/Schäden nachher aufgetreten seien. Die Gewährleistung umfasst nicht solche Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Aufstellung, Installation, Instandhaltung oder Benutzung entstehen. Ebensowenig erstreckt sich die Gewährleistung auf Beschädigung oder Abtrieb verursacht durch Anwendung von korrosiven oder abreibende Materialen in der Ware und auf Abänderungen, oder Reparaturen ausgeführt von Dritten.

8.5. Auf Wunsch von BAC hat der Käufer den mangelhaften Teil DDP an BAC zur Überprüfung zurückzusenden. In diesem Fall stellt BAC ein RMA-Dokument (Return Material Authorisation) aus, das mit der Ware zurückzusenden ist. Wenn die Prüfung des mangelhaften Teils ergibt, dass der Mangel auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Handhabung, Lagerung, Aufstellung oder Installation oder unzureichende Wartung, falsche Inbetriebnahme oder Schäden und Verschleiß zurückzuführen ist, die von scheuerndem oder ätzendem Material verursacht wurden, werden der Ersatzteil (und gegebenenfalls die Arbeits-,Reise- und Transportkosten) zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt. Wenn der Mangel durch eine Gewährleistung gedeckt ist, ersetzt/repariert BAC den mangelhaften Teil und sendet ihn dem Käufer zurück.

8.6. Die Verpflichtung zur Gewährleistung setzt voraus, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

8.7. Die Gewährleistungszeit für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung repariert oder geliefert wurden, läuft mit der ursprünglichen Gewährleistungszeit ab, aber nicht früher als 12 Monate nach dieser Lieferung oder Reparatur. (Das ändert nichts am Ablauf der Gewährleistung für alle anderen Teile der ursprünglichen Lieferung.)

8.8. Die Gewährleistungszeit für Ersatzteile beträgt 12 Monate ab Versand. Die Gewährleistung beinhaltet nur die Reparatur oder den Austausch des Ersatzteils. Die Arbeit für den Einbau dieses Teils ist nicht inbegriffen. Die Gewährleistungszeit für Dienstleistungen beträgt 12 Monate nach Durchführung der Arbeit. Die Haftung für Teile und Leistungen beschränkt sich auf den Verkaufswert der Teile oder der Leistung.

8.9. Die Gewährleistung von BAC beschränkt sich auf die in der akzeptierten Bestellung des Käufers angegebenen Lieferanschrift. Die Wegkosten, um zu einer alternativen Montageadresse, als die in der akzeptierten Bestellung des Käufers genannten, zu gelangen, sind durch die Gewährleistung nicht gedeckt.

8.10. Die Haftung des Verkäufers ist nach den vorstehenden Absätzen begrenzt. Der Käufer hat keine Ansprüche auf Stornierung des Vertrags, Preisermäßigung oder Kompensation für zufällige oder Mangelfolgeschäden wie Gewinnverlust, wirtschaftlicher Verlust usw. Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden oder Strafschadenersatz. Personenschäden, die nicht durch die Versicherung des Verkäufers gedeckt sind, sind von der Haftung durch den Käufer ausgenommen (Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung)

8.11. Der Käufer übernimmt die Verantwortung dafür, dass die bei der Installation, Aufstellung, Betreibung und Instandhaltung der Waren zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden.

8.12. Der Verkäufer kann ein zusätzliches, kostenloses Training anbieten. Dieses Training wird auf der Basis des aktuellen Zustands bereitgestellt, ohne zusätzliche vertragliche Verpflichtungen für den Verkäufer. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, Schäden oder Entschädigungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Training ergeben.

9. Zahlungen

9.1. Zahlung hat ohne Abzüge innerhalb von dreißig Tagen innerhalb derer die Rechnung ausgestellt wurde, zu Händen der vom Verkäufer angegebenen Bank zu erfolgen und in Übereinstimmung mit den in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen. Barzahlungsrabatte sind nicht erlaubt.

9.2. Gerät der Käufer in Verzug, wozu es nach Ablauf der Zahlungsfrist einer besonderen Mahnung nicht mehr bedarf, so ist der Verkäufer unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des in Belgien üblicherweise berechneten Zinssatzes für Überziehungskredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Bei verspäteter Zahlung haftet der Käufer auch für eventuelle Schäden, die der Verkäufer durch eine eventuelle Veränderung des Wechselkurses erleidet.

9.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist er berechtigt, auch andere, noch nicht fällige Verbindlichkeiten des Käufers ihm gegenüber fällig zu stellen, und die Erfüllung vorliegender Bestellungen zu verweigern, unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche wegen Vertragsbruchs.

9.4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Käufer auch während der Erfüllung des Auftrags Zahlungsgarantien zu verlangen, und unsere Verpflichtungen ohne Einschaltung eines Gerichts, so lange die Garantie nicht geleistet wurde, mittels eingeschriebenen Brief auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass der Käufer Anspruch auf Entschädigung hat und unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.

9.5. Alle unsere Rechnung sind dreißig Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.

9.6. Wenn die Rechnung nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, kommen ohne Warnung oder Mahnung Zinsen in Höhe von 10 % des fälligen Betrags bis zur vollständigen Bezahlung zur Anwendung.

9.7. Wenn der fällige Betrag ohne ernsthaften Grund acht Tage nach erfolgloser Mahnung nicht vollständig oder teilweise bezahlt wurde, wird der offene Betrag um eine Pauschale von 10 %, mindestens jedoch um EUR 125 erhöht, auch wenn eine Nachfrist gewährt wurde.

9.8. Bei Zahlungsversäumnis, Konkurs, Antrag auf Vergleich, Verlängerung der Zahlungsfrist, Liquidation, Pfändung, gerichtliche Vorladung infolge von Zahlungsverzug, Eröffnung einer Akte durch eine Abteilung, um Firmen in Schwierigkeiten ausfindig zu machen, Presseberichte über schlechte Bonität, die offenkundige Unfähigkeit des Käufers, Verkauf, Übertragung, Verpfändung oder Einlage von Handelsfonds oder die Ausrüstung des Käufers in ein Unternehmen werden alle offenen Beträge sofort ohne Fälligstellung und trotz zuvor zugestandener Zahlungsbedingungen und/oder Einlösen von Wechseln oder Schuldscheinen und/oder vereinbarter gestaffelter Lieferungen fällig und wir sind berechtigt, alle unsere Verpflichtungen ohne Einschaltung eines Gerichts mittels eingeschriebenen Brief auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat und unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.

9.9. Bei Zahlungsversäumnis sind wir berechtigt, alle Waren, die uns der Käufer überlassen hat, bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsache nebst Zinsen und Spesen, einzubehalten, ohne verpflichtet zu sein, dafür Entschädigung zu bezahlen.

10. Eigentumsvorbehalt - Risikoübernahme

10.1. Die verkauften oder gelieferten Waren gehen, auch wenn sie bearbeitet wurden, erst nach vollständiger Zahlung des Preises, der Zinsen, des Schadenersatzes und der Spesen in das Eigentum des Käufers über. Alle unsere Voruntersuchungen, Schaltdiagramme, Berechnungen zur Bemessung von Teilen, Detailzeichnungen, Pläne, Beschreibungen, Software, Softwareschutz, Flussdiagramme, Programmbeschreibungen, Studien und Bescheinigungen der CE-Konformität, Modelle usw. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10.2. Sobald die Ware vom Käufer übernommen wurde, trägt er alle Risiken auch für Verlust oder Zerstörung des Projekts.

10.3. Bei Zahlungsversäumnis darf der Käufer die gelieferte Ware nicht verkaufen, vermieten oder auf andere Weise über sie verfügen. Der Käufer muss sie in vollkommenem Zustand halten und gegen alle Risiken versichern. Wenn die Ware von Dritten beansprucht oder gepfändet werden, hat uns der Käufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

10.4. Wir sind berechtigt, die gelieferten Produkte ohne Einschaltung eines Gerichts zurückzufordern. Der Käufer erteilt hiermit seine Zustimmung zum Betreten der Räumlichkeiten, in denen sich die Ware befindet. Er hat die Ware zu bezeichnen und zu bestätigen, dass wir der Eigentümer der Ware sind.

10.5. Durch die Ausübung des Eigentumsvorbehalts wird der Vertrag nicht gelöst. Wir sind berechtigt, diese Waren privat zu verkaufen oder zu versteigern. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten für den Verkauf mit den Verpflichtungen des Käufers gegengerechnet. Ein eventueller Überschuss geht an den Käufer.

10.6. Die Anzahlung des Käufers bleibt uns erhalten und wird nötigenfalls mit den Verpflichtungen des Käufers gegengerechnet.

11. Retouren

Die Waren können nur mit der Zustimmung dazu befugter Mitarbeiter des Werks des Verkäufers zurückgenommen werden. Falls die Waren zurückgegeben werden, hat der Käufer eine Rücknahmegebühr sowie eventuell anfallende Transportkosten zu tragen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Der Vertrag unterliegt belgischem Recht.

12.2. Für Streitigkeiten in Verbindung mit der Existenz, der Auslegung oder der Erfüllung des Vertrags ist ausschließlich das Gericht von Mechelen zuständig, wobei sich der Verkäufer das Recht vorbehält, von dieser Regel abzuweichen und den Streit dem Gericht am Firmensitz des Käufers vorzulegen.

13. Haftungsbefreiung

13.1. Der Käufer muss die Waren nach Erhalt sofort kontrollieren und sie auf Mängel oder Unzulänglichkeiten prüfen, in jedem Fall jedoch, bevor er sie Dritten liefert oder bei ihnen einbaut.

13.2. Der Käufer entbindet uns in folgenden Fällen der Haftung:

13.2.1. wenn er uns nicht so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Erhalt unserer Produkte eine schriftliche angemessen begründete Reklamation wegen sichtbarer Mängel bzw. nach Feststellen des Mangels bei verborgenen Mängeln gesendet hat;

13.2.2. wenn uns der Käufer falsche, widersprüchliche oder unvollständige Informationen, Abmessungen oder Variable übermittelt hat;

13.2.3. wenn die Gewährleistung unseres Lieferanten beendet ist;

13.2.4. wenn seit der Lieferung oder Aufstellung zwölf Monate vergangen sind;

13.2.5. wenn die üblichen oder vereinbarten Gebrauchsanweisungen, unsere Anleitungen, Sicherheitsempfehlungen oder -vorschriften und Schutzanwendungen missachtet wurden; im Fall überhöhter oder ungleicher Beladung, falscher Verarbeitung oder Montage mit falschen Teilen, ungeeignete Fundamente, unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit, Unfall; wenn die Montage, eine Änderung oder eine Reparatur nicht von uns durchgeführt wurde; wenn der Kunde die Lieferung nicht wartet;

13.2.6. wenn unser Irrtum oder eine Unzulänglichkeit bei unserer Lieferung nicht eindeutig und als erste Ursache eines nachweislichen Schadens nachgewiesen werden kann;

13.2.7. wenn die Forderung die Deckung unserer Versicherungen und/oder die von der Versicherungsgesellschaft in diesem Zusammenhang ausbezahlten Beträge, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder was vereinbart wurde bzw. die Haftung unseres Lieferanten übersteigen. Wir senden Ihnen auf Wunsch eine Kopie unserer Versicherungspolicen.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. Wir haften nur für beabsichtigte Fehler oder Fehler im Zuge eines ernsthaften Vergehens.

14.2. Unsere Haftung ist durch unsere Versicherungspolice gedeckt, von der wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie zur Kontrolle senden können; mit Ausnahme der Werkgarantie unserer Lieferanten beschränkt sich unsere Haftung auf die Deckung und die von der Versicherungsgesellschaft laut dieser Police ausgezahlten Beträge.

15. Garantieklausel

15.1. Der Käufer hält uns schadlos gegenüber allen Forderungen Dritter, Verurteilungen und den Kosten daraus, auch die Kosten für die Verteidigung und den Rechtsbeistand, für die wir aufgrund eines Irrtums des Käufers und/oder Dritter und /oder aufgrund der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar sind oder waren.

16. Datenschutzerklärung

16.1. BAC legt Wert auf Ihren Datenschutz und respektiert ihn. Weitere Informationen über unsere Datenschutzpolitik finden Sie unter www.baltimoreaircoil.eu/legal-notice. [file]